U-Bahnhof Sendlinger Tor, München

Brandschutzberatung, Brandschutzkonzept, Brandschutzordnung

Das zu betrachtende Objekt befindet sich zentral im U-Bahnnetz der Stadt München und liegt unter dem Sendlinger Tor Platz an der Kreuzung der Lindwurmstraße, der Sonnenstraße, der Blumenstraße und Oberanger.

Es handelt sich um eine unterirdische Verkehrsstation mit einem Sperrengeschoss (Ebene E-1) und zwei Bahnsteigebenen (Ebene E-2 und E-3). Entsprechende Betriebsräume sind ebenfalls vorhanden und in den jeweiligen Geschossen vorzufinden. Das Sperrengeschoss ist als Verkehrsfläche zur Erschließung der beiden Bahnsteigebenen genutzt. Innerhalb des Sperrengeschosses sind Mietflächen als Gewerbeflächen vorhanden; diese beinhalten typische Verkaufs- und Dienstleistungsläden.

Der 1971 für die U-Bahn eröffnete Kreuzungsbahnhof Sendlinger Tor wird von den U-Bahnlinien U1 / U2 / U7 sowie U3 / U6 bedient.

Die Bahnsteigebenen E‑2 und E‑3 verfügen zum jetzigen Zeitpunkt nicht über, von der Ebene E‑1 unabhängige Ausgänge an die Oberfläche. Im Zuge der Modernisierung des U-Bahnhofs Sendlinger Tor wird für die Ebene E‑3 eine direkt an die Oberfläche führende, neue Treppenanlage im Querschlag Blumenstraße erstellt.

Im Rahmen der Neugestaltung der Ebene E‑1 mit Schaffung neuer Ladenflächen, den Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Umsteigbeziehungen und der Schaffung zusätzlicher Auf- und Ausgänge, werden auch Technikräume geändert bzw. neu geschaffen. Bestehende Technikräume der SWM in den Ebenen E‑1, E‑2 und E‑3 werden hinsichtlich des Brandschutzes ertüchtigt.

Neben diesen baulichen Maßnahmen, sind u.a. auch Maßnahmen bei der Brandmeldung, den Löschanlagen sowie der Rauchableitung vorgesehen.

Kurzbeschreibung der Leistungserbringung:

  • Erstellung von Brandschutzkonzepten, getrennt für Bauzeit und Endzustand
  • Entfluchtungsberechnungen
  • Brandschutztechnische Beratung der Planer vor und während der Genehmigungs- und Ausführungsplanung
  • Erstellung einer Brandfallsteuertabelle
  • Brandschutztechnische Baubegleitung
  • Brandschutzordnung, getrennt für Bauzeit und Endzustand
  • Brandschutzbeauftragten für die Baustelle
  • Wirkprinzipprüfung der Brandfallsteuermatrix
  • Erstellung einer Brandschutzakte